ICANN – Anpassung an EU Datenschutz

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ICANN – Anpassung an EU Datenschutz

Die Internet-Verwaltung ICANN hat eine Neufassung ihrer „Registration Data Policy“ veröffentlicht. Sie soll sicherstellen, dass die WHOIS-Regeln von ICANN vollständig mit dem Datenschutzrecht der EU vereinbar sind.

Inhaltlich bleibt es dabei, dass jeder Domain-Inhaber seinen Namen, seine Adresse, seine eMail-Adresse und eine Telefonnummer an den gewählten Domain-Registrar übermitteln muss. Eine anonyme Domain-Registrierung gibt es also auch bei Anwendung der DSGVO nicht. 

Die neue „Registration Data Policy“ gilt nicht ab sofort. Am 21. August 2024 beginnt zunächst eine Übergangsfrist, die bis zum 20. August 2025 läuft. Die Neuregelung tritt dann endgültig am 21. August 2025 in Kraft. Zukünftige Änderungen sind allerdings nicht ausgeschlossen.

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